Kika/Leiner-Neuigkeiten: Das solltest du wissen!




Die Insolvenz der Möbelhauskette Kika/Leiner hat für viel Aufsehen gesorgt. Viele Kunden fragen sich nun, was mit ihren Anzahlungen, Gutscheinen und bereits getätigten Bestellungen passiert. Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt.

Was passiert mit meinen Anzahlungen?

Hast du eine Anzahlung für eine Bestellung bei Kika/Leiner geleistet, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Dazu musst du den Nachweis erbringen, dass du die Ware nicht erhalten hast.

Was passiert mit meinen Gutscheinen?

Gutscheine, die vor dem 15. November 2022 ausgestellt wurden, haben ihre Gültigkeit verloren. Gutscheine, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, können unter Umständen noch eingelöst werden, wenn der Masseverwalter zustimmt.

Was passiert mit meinen bereits getätigten Bestellungen?

Bereits getätigte Bestellungen werden in der Regel wie geplant ausgeliefert. Allerdings kann es zu Verzögerungen kommen, da Kika/Leiner sich im Abverkauf befindet.

Was passiert mit den Mitarbeitern?

Durch die Insolvenz verlieren rund 1.000 Mitarbeiter ihren Job. Der Betriebsrat kämpft derzeit um einen Sozialplan für die Betroffenen.

Was passiert mit den Kika/Leiner-Filialen?

Die meisten Kika/Leiner-Filialen befinden sich im Abverkauf. Bis Ende Januar 2023 sollen alle Filialen geschlossen werden. Einige Filialen könnten jedoch von anderen Unternehmen übernommen werden.

Was können Kunden tun?

Kunden, die von der Insolvenz betroffen sind, sollten sich an den Masseverwalter wenden. Dieser ist unter der Telefonnummer 0043 512 319 90 90 erreichbar oder per E-Mail unter [email protected].

Fazit

Die Insolvenz von Kika/Leiner ist ein trauriges Ende für eine traditionsreiche Möbelhauskette. Für die betroffenen Kunden und Mitarbeiter bedeutet dies eine schwierige Zeit.

Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Artikel weiterhelfen konnten. Bitte beachte, dass sich die Situation jederzeit ändern kann. Wir empfehlen daher, sich regelmäßig auf der Website des Masseverwalters zu informieren.